Stefan Gast
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt Stefan Gast wurde im Jahre 1971 in Schleswig geboren.
Nach dem Abitur auf der Domschule Schleswig schloss sich das Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel an. Das Studium wurde mit dem 1. Juristischen Staatsexamen abgeschlossen.
Den sich daran anschließenden Vorbereitungsdienst, das sog. Referendariat, absolvierte Rechtsanwalt Stefan Gast in den Landgerichtsbezirken Itzehoe, Kiel und Flensburg, um dann schließlich das 2. Juristische Staatsexamen vor dem Gemeinsamen Prüfungsamt der Länder Schleswig-Holstein, Freie und Hansestadt Bremen sowie Freie und Hansestadt Hamburg vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg erfolgreich abzulegen.
Nach der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer in Schleswig war Rechtsanwalt Stefan Gast zunächst in einer Kieler Rechtsanwaltskanzlei tätig.
Im Jahre 2003 erfolgte sodann der Zusammenschluss mit Rechtsanwalt Carsten Bannert in Niebüll zur gemeinsamen Berufsausübung.
Nach entsprechenden Fachanwaltsausbildungen und Nachweisen jeweils umfangreicher praktischer Tätigkeiten ist Rechtsanwalt Stefan Gast durch die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer zudem die Berechtigung erteilt worden, seit dem Jahre 2007 die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ und seit 2014 zusätzlich die Bezeichnung „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ zu führen.
Rechtsanwalt Stefan Gast ist verheiratet und Vater eines Kindes.