Fachanwalt für Strafrecht

Strafverfahren stellen sich regelmäßig als besondere Belastung für Beschuldigte dar, und zwar nicht nur dann, wenn die Anordnung freiheitsentziehender Maßnahmen wie Untersuchungshaft droht, sondern bereits dadurch, dass mit der Einleitung eines Strafverfahrens häufig eine Stigmatisierung eines Beschuldigten und damit Gefährdung seiner gesellschaftlichen Stellung verbunden ist.

Die Aufgabe eines Strafverteidigers besteht darin, nachdrücklich für die Unschuldsvermutung zu Gunsten seines Mandanten einzutreten und die Durchführung eines fairen Verfahrens, wie es die strafprozessualen Normen und insbesondere unser Grundgesetz vorgeben, zu gewährleisten.

Dabei ist es von enormer Wichtigkeit, frühzeitig „die Weichen zu stellen“ und bereits im Ermittlungsverfahren auf den weiteren Verlauf des Verfahrens einzuwirken. Dazu gehört es insbesondere, möglichst frühzeitig „das Mögliche“ zu eruieren, um auf dieser Grundlage eine an dem individuellen Fall orientierte sinnvolle Verteidigungsstrategie aufzubauen.

So sollte etwa stets abgewogen werden, ob eine Einlassung im Ermittlungsverfahren zweckmäßig ist oder aber von dem Recht eines jeden Beschuldigten, nämlich zu den erhobenen Vorwürfen zu schweigen, Gebrauch zu machen ist.

Grundsätzlich empfiehlt es sich dabei, vor Einlassungen zur Sache einen Verteidiger zu befragen und ggf. zu beauftragen, der regelmäßig als erstes die gegenständliche Strafakte bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anfordern wird, um den vollständigen Sachverhalt in Erfahrung zu bringen. Die Kenntnis des vollständigen Akteninhalts sollte dann Grundlage für die Frage sein, ob und ggf. in welchem Umfang eine Einlassung zur Sache erfolgt.

Um eine qualifizierte Verteidigung zu gewährleisten, empfiehlt es sich, auf einen Fachanwalt für Strafrecht zurückzugreifen.

Die Erlangung des Fachanwaltstitels für Strafrecht erfordert nicht nur eine spezifische theoretische Ausbildung, die regelmäßig in einem Fachanwaltslehrgang vermittelt wird, dessen Dauer mindestens 120 Zeitstunden betragen muss und das Bestehen regelmäßig dreier, jeweils fünfstündiger Klausuren voraussetzt. Der Nachweis umfangreicher praktischer Tätigkeiten auf nahezu sämtlichen Gebieten des Strafrechts ist ebenso erforderlich.

So wird der Fachanwaltstitel durch die zuständige Rechtsanwaltskammer erst dann verliehen, wenn der Bewerber neben den vorgenannten theoretischen Voraussetzungen durch Erstellung einer sog. Fallliste, die durch Mitglieder des Fachanwaltsausschusses eingehend überprüft wird, nachweist, dass er in den letzten drei Jahren vor Antragstellung mindestens 60 Fälle aus verschiedenen Gebieten des Strafrechts bearbeitet und dabei mindestens 40 Hauptverhandlungstage bei einem Schöffengericht oder übergeordnetem Gericht wahrgenommen hat.

Um den Fachanwaltstitel zu erhalten, ist wiederum die Absolvierung von mindestens 15 Fortbildungsstunden jährlich der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachzuweisen.

Rechtsanwalt Gast ist als Fachanwalt für Strafrecht und erfahrener Strafverteidiger bundesweit für Sie tätig und kann auf umfangreiche Erfahrungen vor diversen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten im gesamten Bundesgebiet sowie vor dem Bundesgerichtshof zurückblicken.

Dabei vertritt Rechtsanwalt Gast nicht nur Beschuldigte als Strafverteidiger, sondern vertritt auch Opfer einer Straftat, etwa im Rahmen der Nebenklage oder der Geltendmachung von sogenannten Adhäsionsansprüchen.