Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Die vielfältigen möglichen Streitpunkte zwischen Vermietern auf der einen und Mietern auf der anderen Seite aufzulisten, würde diese Einführung sprengen. Schon der Blick in die Tageszeitung bietet täglich einen Eindruck davon, wie explodierende Mieten, Wohnungsknappheit und Luxussanierungen politische Lösungen notwendig machen.
Aufgrund seiner Aktualität ist Mietrecht auch durch seine ihm eigene ständige Veränderung geprägt.
Fast jeder Mieter hat sich schon einmal mit Klauseln aus seinem Mietvertrag herumgeplagt und sich gefragt, ob der Vermieter die Vornahme von Schönheitsreparaturen fordern kann oder nicht.
Die Urteile zur sogenannten Klauselkontrolle, also die gerichtliche Überprüfung von Regelungen, die einseitig von einem Vermieter entworfen und dem Mieter zur Unterschrift vorgelegt worden sind, machen einen erheblichen Teil aller einschlägigen Entscheidungen aus und sind im stetigen Wandel begriffen.
Der Fachanwalt für Mietrecht muss sich -wie jeder andere Fachanwalt auch- jedes Jahr 15 Zeitstunden ohne Pausen fortbilden und dies gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachweisen; andernfalls droht der Entzug der Fachanwaltserlaubnis.
Nur diese regelmäßige Fortbildung gewährleistet es jedoch zuverlässig, dass der jeweilige Berufsträger wissensmäßig am „Puls der Zeit“ ist und seine Mandanten, gleich ob Vermieter oder Mieter, zutreffend beraten kann. Solche Beratungen im Vorfelde des Ausspruches einer Kündigung oder gar der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ermöglichen es auch, die zum Teil beträchtlichen Kosten etwa für ein Räumungsverfahren gar nicht erst entstehen zu lassen.
Trotz seiner Ausrichtung auf den Schutz des Bestandes von Mietverhältnissen ist das Mietrecht daher ein Rechtsgebiet, welches wesentlich von der Beratung im Vorfeld einer Auseinandersetzung lebt, gleich, ob auf Vermieter- oder auf Mieterseite.
Gerade auch diese Beratungen sind Aufgabe des Fachanwaltes für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.