Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Die Bedeutung der Fachanwaltschaft im Rechtsgebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechtes zu erläutern ist eigentlich entbehrlich. Rund 58 % aller Deutschen wohnen nicht in den eigenen vier Wänden, sondern haben diese gemietet. Zusammen mit dem unverändert hohen Zuzug von Menschen in die Ballungsgebiete und Metropolregionen unseres Landes entstehen vielfältige Interessenkollisionen, deren Lösung und Befriedung Aufgabe des Mietrechtes ist. Dabei sind die Regelungen des (Wohnungs-)Mietrechtes aufgrund der überragenden Bedeutung einer eigenen Wohnung ihrem Kern nach als Schutzrechte ausgelegt, so können Mietwohnungen in der Regel nur bei vorliegen eines entsprechenden Grundes gekündigt werden.

Die vielfältigen möglichen Streitpunkte zwischen Vermietern auf der einen und Mietern auf der anderen Seite aufzulisten, würde diese Einführung sprengen. Schon der Blick in die Tageszeitung bietet täglich einen Eindruck davon, wie explodierende Mieten, Wohnungsknappheit und Luxussanierungen politische Lösungen notwendig machen.

Aufgrund seiner Aktualität ist Mietrecht auch durch seine ihm eigene ständige Veränderung geprägt.

Fast jeder Mieter hat sich schon einmal mit Klauseln aus seinem Mietvertrag herumgeplagt und sich gefragt, ob der Vermieter die Vornahme von Schönheitsreparaturen fordern kann oder nicht.

Die Urteile zur sogenannten Klauselkontrolle, also die gerichtliche Überprüfung von Regelungen, die einseitig von einem Vermieter entworfen und dem Mieter zur Unterschrift vorgelegt worden sind, machen einen erheblichen Teil aller einschlägigen Entscheidungen aus und sind im stetigen Wandel begriffen.

Der Fachanwalt für Mietrecht muss sich -wie jeder andere Fachanwalt auch- jedes Jahr 15 Zeitstunden ohne Pausen fortbilden und dies gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachweisen; andernfalls droht der Entzug der Fachanwaltserlaubnis.

Nur diese regelmäßige Fortbildung gewährleistet es jedoch zuverlässig, dass der jeweilige Berufsträger wissensmäßig am „Puls der Zeit“ ist und seine Mandanten, gleich ob Vermieter oder Mieter, zutreffend beraten kann. Solche Beratungen im Vorfelde des Ausspruches einer Kündigung oder gar der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ermöglichen es auch, die zum Teil beträchtlichen Kosten etwa für ein Räumungsverfahren gar nicht erst entstehen zu lassen.

Trotz seiner Ausrichtung auf den Schutz des Bestandes von Mietverhältnissen ist das Mietrecht daher ein Rechtsgebiet, welches wesentlich von der Beratung im Vorfeld einer Auseinandersetzung lebt, gleich, ob auf Vermieter- oder auf Mieterseite.

Gerade auch diese Beratungen sind Aufgabe des Fachanwaltes für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.