Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Die Erlangung des Titels „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ unterliegt daher strengen, im Einzelnen in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelten Voraussetzungen und erfordert den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse sowie umfangreicher praktischer Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet.
So werden die besonderen theoretischen Kenntnisse in einem aufwendigen Fachanwaltslehrgang vermittelt, der mindestens 120 Zeitstunden in Form von Unterrichtseinheiten andauert und von mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen, deren Gesamtdauer mindestens 15 Stunden betragen muss, begleitet wird.
Hat der Bewerber den entsprechenden Unterricht absolviert und die – regelmäßig – drei Klausuren von jeweils fünf Stunden Dauer bestanden, ist die theoretische Fachanwaltsausbildung abgeschlossen.
Neben diesen theoretischen Voraussetzungen muss der Bewerber darüber hinaus auch den Nachweis umfangreicher praktischer Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet nachweisen.
So erfordert etwa die Erlangung des Fachanwaltstitels für Bau- und Architektenrecht, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Antragstellung mindestens 80 Fälle aus dem Bau- und Architektenrecht als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat, wobei in diesen 80 Fällen mindestens 40 gerichtliche Verfahren enthalten sein müssen und zudem sichergestellt sein muss, dass die bearbeiteten Fälle wiederum unterschiedliche Fachgebiete des Baurechts betreffen. Neben dem Bauvertragsrecht zählt dazu etwa auch das Recht der Architekten und Ingenieure, das öffentliche Baurecht sowie Besonderheiten in der Verfahrens- und Prozessführung.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Bewerber bei der für ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer, bei uns ist das die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer in Schleswig, einen Antrag auf Erlangung des Fachanwaltstitels stellen, im Rahmen dessen die genannten Voraussetzungen nachzuweisen sind.
In dem jeweiligen Fachanwaltsausschuss der Rechtsanwaltskammer wird sodann über den Antrag beraten und beschieden. Im Falle positiver Bescheidung ist dem jeweiligen Rechtsanwalt nunmehr gestattet, den Fachanwaltstitel zu führen.
Doch damit nicht genug: Um auch zukünftig den Fachanwaltstitel tragen zu dürfen, ist der jeweilige Fachanwalt verpflichtet, mindestens 15 Fortbildungsstunden pro Jahr in dem jeweiligen Fachanwaltsbereich zu absolvieren, was wiederum der Rechtsanwaltskammer zwecks Erhalts des Fachanwaltstitels nachzuweisen ist.
Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist Rechtsanwalt Stefan Gast Ihr kompetenter Ansprechpartner in sämtlichen baurechtlichen Fallgestaltungen.
Dabei berät und vertritt Rechtsanwalt Gast eine Vielzahl von Bauunternehmen aus den unterschiedlichsten Gewerken als auch Architekten und Ingenieure wie auch Bauträger und Bauherren.
Mandate aus dem öffentlichen Baurecht, wie beispielsweise Fragen um Baugenehmigungen, gehören ebenfalls zum Tätigkeitsbereich von Rechtsanwalt Gast.