Fachanwaltschaften

 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Die Fachanwaltschaft im Rechtsgebiet des Arbeitsrechtes gehört zu den ältesten Fachanwaltschaften und damit Spezialisierungen von Rechtsanwälten. Gleichzeitig ist sie auch die zahlenmäßig größte Fachanwaltschaft, der rund 10.000 Rechtsanwälte in ganz Deutschland angehören.

Wie auch bei den anderen Fachanwaltschaften muss ein potentieller Bewerber den theoretischen und praktischen Nachweis führen können, dass er sich in überdurchschnittlichem Maße besondere Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat. Hierzu gehört ein theoretischer Lehrgang im Umfang von 12o Stunden sowie begleitende schriftliche Klausuren als Lernkontrolle. Zusätzlich muss der Kandidat zusammen mit seiner Bewerbung dem zuständigen Prüfungsausschuss gegenüber nachweisen, dass er in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung mindestens 120 Fälle auf den verschiedenen Gebieten des Arbeitsrechtes verantwortlich und selbständig bearbeitet hat.

Das Arbeitsrecht in seiner Gesamtheit spiegelt die Komplexität unserer modernen Arbeitswelt wider. Neben den „klassischen“ Problemfeldern der Überprüfung von Kündigungen und Entlassungen, der Abrechnung von Arbeitsverhältnissen und der Zeugniserteilung tauchen moderne Erscheinungsformen der Arbeitsleistung auf.

Als aktuelle Beispiele seien etwa das Home-Office oder das CrowdWorking genannt. Hier ist es anhand bewährter Methoden häufig nicht möglich, die Leistung des Arbeitnehmers richtig einzuordnen und damit auch zu entlohnen.

Hinzu kommen die notwendigen Adaptionen europarechtlicher Vorgaben, die dann vom sogenannten Unionsrecht in das Rechts des jeweiligen Mitgliedslandes, also Deutschland, zu übertragen sind. Arbeitsrecht ist auch kein alleine in der Rechtsordnung zu beurteilendes Rechtsgebiet, sondern in vielfältiger Weise mit anderen Gebieten wie etwa dem Sozialversicherungsrecht etc. verbunden.

Die bewährte Frage an „Dr. Google“ mag in vielen Fällen helfen, sich ein erstes Bild von dem (rechtlichen) Problem zu machen. Nur der Fachmann allerdings ist in der Lage, die häufig isoliert und aus dem Zusammenhang gerissenen Antworten in den richtigen Kontext zu versetzen. Auch wird der weit überwiegende Teil aller Streitigkeiten nicht aus Rechtsgründen, also durch ein Urteil beendet, sondern durch eine Einigung der Parteien, einen sogenannten Vergleich. Die entsprechende Streitschlichtungskultur hat im Arbeitsrecht eine lange Tradition und führt dazu, dass die Parteien eines Rechtsstreites in ca. 90 % aller Fälle sich schlussendlich einigen. Derartige Einigungen sind jedoch überwiegend wirtschaftlichen Erwägungen geschuldet, etwa dem Risiko einer Lohnnachzahlung in größerer Höhe für den Arbeitgeber und dem Problem des Arbeitnehmers, für einen ungewissen Zeitraum keine Zahlungen zu erhalten, mit entsprechenden Auswirkungen auf eigene Verpflichtungen wie Miete, Schulden etc.

Es ist daher sowohl für die Klägerseite als auch die Beklagtenseite wichtig, sich die vielfältigen Risiken aufzeigen zu lassen, um diese bewerten zu können.

All dies gehört zum Aufgabenbereich des Fachanwaltes für Arbeitsrecht.

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Das Bau- und Architektenrecht stellt eine äußerst komplexe Rechtsmaterie dar, die von besonderen Regelwerken, wie etwa die Vergabe -und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), geprägt ist und durch fachspezifische Rechtsprechung eine ständige Weiterentwicklung erfährt. Umso wichtiger erweist sich eine spezielle Ausbildung und ständige Weiterbildung in diesem Rechtsgebiet.

Die Erlangung des Titels „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ unterliegt daher strengen, im Einzelnen in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelten Voraussetzungen und erfordert den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse sowie umfangreicher praktischer Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet.

So werden die besonderen theoretischen Kenntnisse in einem aufwendigen Fachanwaltslehrgang vermittelt, der mindestens 120 Zeitstunden in Form von Unterrichtseinheiten andauert und von mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen, deren Gesamtdauer mindestens 15 Stunden betragen muss, begleitet wird.

Hat der Bewerber den entsprechenden Unterricht absolviert und die – regelmäßig – drei Klausuren von jeweils fünf Stunden Dauer bestanden, ist die theoretische Fachanwaltsausbildung abgeschlossen.

Neben diesen theoretischen Voraussetzungen muss der Bewerber darüber hinaus auch den Nachweis umfangreicher praktischer Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet nachweisen.

So erfordert etwa die Erlangung des Fachanwaltstitels für Bau- und Architektenrecht, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Antragstellung mindestens 80 Fälle aus dem Bau- und Architektenrecht als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat, wobei in diesen 80 Fällen mindestens 40 gerichtliche Verfahren enthalten sein müssen und zudem sichergestellt sein muss, dass die bearbeiteten Fälle wiederum unterschiedliche Fachgebiete des Baurechts betreffen.  Neben dem Bauvertragsrecht zählt dazu etwa auch das Recht der Architekten und Ingenieure, das öffentliche Baurecht sowie Besonderheiten in der Verfahrens- und Prozessführung.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Bewerber bei der für ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer, bei uns ist das die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer in Schleswig, einen Antrag auf Erlangung des Fachanwaltstitels stellen, im Rahmen dessen die genannten Voraussetzungen nachzuweisen sind.

In dem jeweiligen Fachanwaltsausschuss der Rechtsanwaltskammer wird sodann über den Antrag beraten und beschieden. Im Falle positiver Bescheidung ist dem jeweiligen Rechtsanwalt nunmehr gestattet, den Fachanwaltstitel zu führen.

Doch damit nicht genug: Um auch zukünftig den Fachanwaltstitel tragen zu dürfen, ist der jeweilige Fachanwalt verpflichtet, mindestens 15 Fortbildungsstunden pro Jahr in dem jeweiligen Fachanwaltsbereich zu absolvieren, was wiederum der Rechtsanwaltskammer zwecks Erhalts des Fachanwaltstitels nachzuweisen ist.

Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist Rechtsanwalt Stefan Gast Ihr kompetenter Ansprechpartner in sämtlichen baurechtlichen Fallgestaltungen.

Dabei berät und vertritt Rechtsanwalt Gast eine Vielzahl von Bauunternehmen aus den unterschiedlichsten Gewerken als auch Architekten und Ingenieure wie auch Bauträger und Bauherren.

Mandate aus dem öffentlichen Baurecht, wie beispielsweise Fragen um Baugenehmigungen, gehören ebenfalls zum Tätigkeitsbereich von Rechtsanwalt Gast.

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Die Bedeutung der Fachanwaltschaft im Rechtsgebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechtes zu erläutern ist eigentlich entbehrlich. Rund 58 % aller Deutschen wohnen nicht in den eigenen vier Wänden, sondern haben diese gemietet. Zusammen mit dem unverändert hohen Zuzug von Menschen in die Ballungsgebiete und Metropolregionen unseres Landes entstehen vielfältige Interessenkollisionen, deren Lösung und Befriedung Aufgabe des Mietrechtes ist. Dabei sind die Regelungen des (Wohnungs-)Mietrechtes aufgrund der überragenden Bedeutung einer eigenen Wohnung ihrem Kern nach als Schutzrechte ausgelegt, so können Mietwohnungen in der Regel nur bei vorliegen eines entsprechenden Grundes gekündigt werden.

Die vielfältigen möglichen Streitpunkte zwischen Vermietern auf der einen und Mietern auf der anderen Seite aufzulisten, würde diese Einführung sprengen. Schon der Blick in die Tageszeitung bietet täglich einen Eindruck davon, wie explodierende Mieten, Wohnungsknappheit und Luxussanierungen politische Lösungen notwendig machen.

Aufgrund seiner Aktualität ist Mietrecht auch durch seine ihm eigene ständige Veränderung geprägt.

Fast jeder Mieter hat sich schon einmal mit Klauseln aus seinem Mietvertrag herumgeplagt und sich gefragt, ob der Vermieter die Vornahme von Schönheitsreparaturen fordern kann oder nicht.

Die Urteile zur sogenannten Klauselkontrolle, also die gerichtliche Überprüfung von Regelungen, die einseitig von einem Vermieter entworfen und dem Mieter zur Unterschrift vorgelegt worden sind, machen einen erheblichen Teil aller einschlägigen Entscheidungen aus und sind im stetigen Wandel begriffen.

Der Fachanwalt für Mietrecht muss sich -wie jeder andere Fachanwalt auch- jedes Jahr 15 Zeitstunden ohne Pausen fortbilden und dies gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachweisen; andernfalls droht der Entzug der Fachanwaltserlaubnis.

Nur diese regelmäßige Fortbildung gewährleistet es jedoch zuverlässig, dass der jeweilige Berufsträger wissensmäßig am „Puls der Zeit“ ist und seine Mandanten, gleich ob Vermieter oder Mieter, zutreffend beraten kann. Solche Beratungen im Vorfelde des Ausspruches einer Kündigung oder gar der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ermöglichen es auch, die zum Teil beträchtlichen Kosten etwa für ein Räumungsverfahren gar nicht erst entstehen zu lassen.

Trotz seiner Ausrichtung auf den Schutz des Bestandes von Mietverhältnissen ist das Mietrecht daher ein Rechtsgebiet, welches wesentlich von der Beratung im Vorfeld einer Auseinandersetzung lebt, gleich, ob auf Vermieter- oder auf Mieterseite.

Gerade auch diese Beratungen sind Aufgabe des Fachanwaltes für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Fachanwalt für Strafrecht

Strafverfahren stellen sich regelmäßig als besondere Belastung für Beschuldigte dar, und zwar nicht nur dann, wenn die Anordnung freiheitsentziehender Maßnahmen wie Untersuchungshaft droht, sondern bereits dadurch, dass mit der Einleitung eines Strafverfahrens häufig eine Stigmatisierung eines Beschuldigten und damit Gefährdung seiner gesellschaftlichen Stellung verbunden ist.

Die Aufgabe eines Strafverteidigers besteht darin, nachdrücklich für die Unschuldsvermutung zu Gunsten seines Mandanten einzutreten und die Durchführung eines fairen Verfahrens, wie es die strafprozessualen Normen und insbesondere unser Grundgesetz vorgeben, zu gewährleisten.

Dabei ist es von enormer Wichtigkeit, frühzeitig „die Weichen zu stellen“ und bereits im Ermittlungsverfahren auf den weiteren Verlauf des Verfahrens einzuwirken. Dazu gehört es insbesondere, möglichst frühzeitig „das Mögliche“ zu eruieren, um auf dieser Grundlage eine an dem individuellen Fall orientierte sinnvolle Verteidigungsstrategie aufzubauen.

So sollte etwa stets abgewogen werden, ob eine Einlassung im Ermittlungsverfahren zweckmäßig ist oder aber von dem Recht eines jeden Beschuldigten, nämlich zu den erhobenen Vorwürfen zu schweigen, Gebrauch zu machen ist.

Grundsätzlich empfiehlt es sich dabei, vor Einlassungen zur Sache einen Verteidiger zu befragen und ggf. zu beauftragen, der regelmäßig als erstes die gegenständliche Strafakte bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anfordern wird, um den vollständigen Sachverhalt in Erfahrung zu bringen. Die Kenntnis des vollständigen Akteninhalts sollte dann Grundlage für die Frage sein, ob und ggf. in welchem Umfang eine Einlassung zur Sache erfolgt.

Um eine qualifizierte Verteidigung zu gewährleisten, empfiehlt es sich, auf einen Fachanwalt für Strafrecht zurückzugreifen.

Die Erlangung des Fachanwaltstitels für Strafrecht erfordert nicht nur eine spezifische theoretische Ausbildung, die regelmäßig in einem Fachanwaltslehrgang vermittelt wird, dessen Dauer mindestens 120 Zeitstunden betragen muss und das Bestehen regelmäßig dreier, jeweils fünfstündiger Klausuren voraussetzt. Der Nachweis umfangreicher praktischer Tätigkeiten auf nahezu sämtlichen Gebieten des Strafrechts ist ebenso erforderlich.

So wird der Fachanwaltstitel durch die zuständige Rechtsanwaltskammer erst dann verliehen, wenn der Bewerber neben den vorgenannten theoretischen Voraussetzungen durch Erstellung einer sog. Fallliste, die durch Mitglieder des Fachanwaltsausschusses eingehend überprüft wird, nachweist, dass er in den letzten drei Jahren vor Antragstellung mindestens 60 Fälle aus verschiedenen Gebieten des Strafrechts bearbeitet und dabei mindestens 40 Hauptverhandlungstage bei einem Schöffengericht oder übergeordnetem Gericht wahrgenommen hat.

Um den Fachanwaltstitel zu erhalten, ist wiederum die Absolvierung von mindestens 15 Fortbildungsstunden jährlich der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachzuweisen.

Rechtsanwalt Gast ist als Fachanwalt für Strafrecht und erfahrener Strafverteidiger bundesweit für Sie tätig und kann auf umfangreiche Erfahrungen vor diversen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten im gesamten Bundesgebiet sowie vor dem Bundesgerichtshof zurückblicken.

Dabei vertritt Rechtsanwalt Gast nicht nur Beschuldigte als Strafverteidiger, sondern vertritt auch Opfer einer Straftat, etwa im Rahmen der Nebenklage oder der Geltendmachung von sogenannten Adhäsionsansprüchen.