Fachanwalt für Arbeitsrecht

Die Fachanwaltschaft im Rechtsgebiet des Arbeitsrechtes gehört zu den ältesten Fachanwaltschaften und damit Spezialisierungen von Rechtsanwälten. Gleichzeitig ist sie auch die zahlenmäßig größte Fachanwaltschaft, der rund 10.000 Rechtsanwälte in ganz Deutschland angehören.

Wie auch bei den anderen Fachanwaltschaften muss ein potentieller Bewerber den theoretischen und praktischen Nachweis führen können, dass er sich in überdurchschnittlichem Maße besondere Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat. Hierzu gehört ein theoretischer Lehrgang im Umfang von 12o Stunden sowie begleitende schriftliche Klausuren als Lernkontrolle. Zusätzlich muss der Kandidat zusammen mit seiner Bewerbung dem zuständigen Prüfungsausschuss gegenüber nachweisen, dass er in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung mindestens 120 Fälle auf den verschiedenen Gebieten des Arbeitsrechtes verantwortlich und selbständig bearbeitet hat.

Das Arbeitsrecht in seiner Gesamtheit spiegelt die Komplexität unserer modernen Arbeitswelt wider. Neben den „klassischen“ Problemfeldern der Überprüfung von Kündigungen und Entlassungen, der Abrechnung von Arbeitsverhältnissen und der Zeugniserteilung tauchen moderne Erscheinungsformen der Arbeitsleistung auf.

Als aktuelle Beispiele seien etwa das Home-Office oder das CrowdWorking genannt. Hier ist es anhand bewährter Methoden häufig nicht möglich, die Leistung des Arbeitnehmers richtig einzuordnen und damit auch zu entlohnen.

Hinzu kommen die notwendigen Adaptionen europarechtlicher Vorgaben, die dann vom sogenannten Unionsrecht in das Rechts des jeweiligen Mitgliedslandes, also Deutschland, zu übertragen sind. Arbeitsrecht ist auch kein alleine in der Rechtsordnung zu beurteilendes Rechtsgebiet, sondern in vielfältiger Weise mit anderen Gebieten wie etwa dem Sozialversicherungsrecht etc. verbunden.

Die bewährte Frage an „Dr. Google“ mag in vielen Fällen helfen, sich ein erstes Bild von dem (rechtlichen) Problem zu machen. Nur der Fachmann allerdings ist in der Lage, die häufig isoliert und aus dem Zusammenhang gerissenen Antworten in den richtigen Kontext zu versetzen. Auch wird der weit überwiegende Teil aller Streitigkeiten nicht aus Rechtsgründen, also durch ein Urteil beendet, sondern durch eine Einigung der Parteien, einen sogenannten Vergleich. Die entsprechende Streitschlichtungskultur hat im Arbeitsrecht eine lange Tradition und führt dazu, dass die Parteien eines Rechtsstreites in ca. 90 % aller Fälle sich schlussendlich einigen. Derartige Einigungen sind jedoch überwiegend wirtschaftlichen Erwägungen geschuldet, etwa dem Risiko einer Lohnnachzahlung in größerer Höhe für den Arbeitgeber und dem Problem des Arbeitnehmers, für einen ungewissen Zeitraum keine Zahlungen zu erhalten, mit entsprechenden Auswirkungen auf eigene Verpflichtungen wie Miete, Schulden etc.

Es ist daher sowohl für die Klägerseite als auch die Beklagtenseite wichtig, sich die vielfältigen Risiken aufzeigen zu lassen, um diese bewerten zu können.

All dies gehört zum Aufgabenbereich des Fachanwaltes für Arbeitsrecht.